„Spezielle Untersuchungsprogramme in der Lebensmittelkontrolle“

Alice Stelz

Einleitung

Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz schreibt eine amtliche Kontrolle vor, die den Bundesländern übertragen ist. Wie kontrolliert wird, wurde schon in dem Beitrag der 4. Woche "Lebensmittelkontrolle - wie funktioniert's" beschrieben. Trotz einheitlicher Vorgaben für die Bundesrepublik gibt es Unterschiede von Bundesland zu Bundesland, da in jedem Land andere Schwerpunkte zu setzen sind. So ist Thüringen ein Agrarstaat mit überwiegend mittelständigen und handwerklichen Lebensmittelbetrieben [1]. In der Hafenstadt Hamburg oder in Frankfurt am Main mit seinem internationalen Flughafen spielt die Importkontrolle eine wichtige Rolle. Außer der die Ländereigentümlichkeiten berücksichtigenden Überwachung gibt es jedoch auch spezielle bundesweite Programme. Sie werden durchgeführt, um zum Beispiel aus den Ergebnissen die Belastung der Bevölkerung mit einem Schadstoff abschätzen zu können oder einem besonders auffälligen Verstoß gegen das Lebensmittelrecht verstärkt nach zu gehen, wie der fehlerhaften Kennzeichnung von Analog-Käse. Einige Programme werden auch von der Europäischen Kommission vorgegeben.

Lebensmittel-Monitoring

Seit Mitte der 90er Jahre gibt es das Lebensmittel-Monitoring, das jetzt im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch festgeschrieben ist. Ausgewählte Lebensmittel werden repräsentativ für Deutschland auf gesundheitlich unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle oder Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Zum Beispiel wurde im Lebensmittel-Monitoring 2007 Nitrat in Kräutertee, das Schimmelpilzgift Ochratoxin A in Röstkaffee und Pflanzenschutzmittel in Weintrauben bestimmt.

Ziel des Monitoring Programms ist, gesundheitliche Risiken durch Stoffe, denen der Verbraucher über die Lebensmittel ausgesetzt ist, frühzeitig zu erkennen. Jedes Jahr wird in einem Plan festgelegt, welche Lebensmittel auf welche Stoffe zu untersuchen sind und wie viele Proben in jedem Bundesland zu entnehmen und zu bearbeiten sind. Das Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sammelt und veröffentlicht die Ergebnisse. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) berechnet die Belastung der Bevölkerung mit den gesundheitlich unerwünschten Stoffen. Ergibt die Bewertung, dass die Belastung verringert werden muss, kann ein Grenzwert für den Stoff in dem Lebensmittel vorgeschlagen werden bzw. den Verbrauchern empfohlen werden, den Verzehr einzuschränken oder die Herstellungstechnik für das Lebensmittel zu ändern (Absenken der Frittiertemperatur auf 175 °C, um das Entstehen von Acrylamid in Pommes frites zu vermindern).

Koordiniertes Kontrollprogramm / Pflanzenschutzmittel-Monitoring

Eine seit 2005 geltende EU-Verordnung verpflichtet sowohl die Europäische Kommission als auch die nationalen Behörden, ein mehrjähriges Kontrollprogramm durchzuführen, um die Exposition der Verbraucher mit Pflanzenschutzmitteln zu ermitteln und um die Anwendung der Rechtsvorschriften zu bewerten. Dieses sogenannte Pflanzenschutzmittel-Monitoring wird in das nationale Lebensmittel-Monitoring aufgenommen. Anzahl und Art der zu entnehmenden Lebensmittel, ob einheimischer oder nichtheimischer Herkunft, die Liste der Pestizide, die bestimmt werden sollen, Lebensmittel-Pestizid-Kombinationen werden fest gelegt. Berücksichtigt wird auch der Anteil des betreffenden Lebensmittels am Gesamtverzehr. Diese Kriterien oder Bedingungen werden auch schon im Lebensmittel-Monitoring berücksichtigt.

Bundesweiter Überwachungsplan (BÜp)

Der bundesweite Überwachungsplan verfolgt ein anderes Ziel. So soll die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bei einem bestimmten Lebensmittel überprüft werden bzw. es soll auffällig häufigen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht verstärkt nachgegangen werden. Zum Beispiel wurde im BÜp 2007 geprüft, wie häufig der Grenzwert für das kanzerogene Benzpyren in Speiseölen und Fischkonserven und der Grenzwert für das Schimmelpilztoxin Deoxynivalenol in Getreideprodukten überschritten wurde. Auch Kosmetika oder andere Bedarfsgegenstände wie Bekleidung werden in den BÜp aufgenommen. Lippenstifte wurde 2007 auf Azofarbstoffe untersucht. Sie dürfen seit 2006 für kosmetische Mittel nicht mehr verwendet werden, da sie kanzerogene Amine abspalten können. Natürlich werden bei Verstößen die Lebensmittelüberwachungsbehörden informiert, um Maßnahmen einzuleiten.

Die Ergebnisse von Lebensmittel-Monitoring und BÜp werden in den "Berichten zur Lebensmittelsicherheit" des BVL veröffentlicht [2].

Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP)

Aufgrund einer Richtlinie der EG von 1996 sowie weiteren Bestimmungen der EG und des nationalen Fleischhygienerechts werden Tiere, die zur Lebensmittelgewinnung vorgesehen sind, und tierische Erzeugnisse auf Rückstände von Tierarzneimitteln, verbotenen Masthilfsmitteln und sonstigen Wirkstoffen, die den Tieren verbotswidrig verabreicht werden könnten, sowie auf Kontaminanten geprüft. Neben Muskulatur und Organen von geschlachteten Tieren werden auch Blut, Urin oder Milch von Tieren im Erzeugerbetrieb als Proben entnommen und zum Beispiel auf Rückstände von Antibiotika, Mittel gegen Parasiten, Hormone oder Anabolika untersucht. Außer auf die zugelassenen Tierarzneimittel, für die Rückstandshöchstmengen festgesetzt sind, wird auch auf in der EU verbotene Wirkstoffe, wie zum Beispiel Chloramphenicol geprüft. Die Ergebnisse werden zusammengefasst und in einem Jahresbericht vom BVL veröffentlicht [3].

Zoonosen-Monitoring

Zoonosen sind Krankheiten, die von Tieren auf den Menschen übertragen werden können. Die EU hat im Rahmen ihres strategischen Ziels, Zoonosen zu bekämpfen, 2003 in einer Richtlinie ein umfangreiches Monitoring-Programm zur Überwachung von Zoonosen in den Mitgliedstaaten gefordert. Es beinhaltet Erhebungen über das Auftreten bestimmter Zoonosen und den Nachweis ihrer Erreger (Bakterien, Viren, Parasiten). Bei lebensmittelbedingten Erkrankungsgeschehen wird eine epidemiologische Untersuchung gefordert. Außerdem ist der Austausch von Informationen sowohl innerhalb der Mitgliedstaaten als auch mit der EU vorgesehen. Die Untersuchung von Lebensmitteln und tierischen Erzeugnissen ist Bestandteil des Monitoring-Programms. Auf nationaler Ebene wird jährlich ein Zoonosen-Stichprobenplan erstellt. Das heißt, dass ausgewählte Erzeugnisse wie Milch, Eier und Muskelfleisch von Schlachttieren zum Beispiel auf Salmonellen, Methicillinresistente Staphylococcus aureus, Campylobacter species, Yersinia enterocolitica und Listeria monocytogenes untersucht werden. Parallel dazu werden im Rahmen der Zoonose-Bekämpfung die Tierbestände überwacht und Kot oder sonstige Proben aus den Beständen untersucht. Die in den Laboren der Länder Isolierten Spezies werden entweder zur Resistenzbestimmung und -erfassung oder zur Serotypisierung an das BfR gesandt. Alle Daten werden im BfR ausgewertet und in einem jährlichen Trendbericht zusammengefasst [4].

Schlauer Fuchs

Unser Schlauer Fuchs diese Woche ist Franziska G. aus Bad Berka Zur Frage:

Was wurde beispielsweise im Lebensmittel-Monitoring 2007 untersucht?

Schickte sie uns die erste richtige Antwort.
Bitte sehen Sie bis zur Veröffentlichung des nächsten Beitrags mit einer neuen Frage von einer E-Mail-Antwort an schlauerfuchs@gdch.de ab.


Kontakt

Dr. Alice Stelz
Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Tel.: +49 (0)361 37743-400
E-Mail: alice.stelz@tllv.thueringen.de

Literaturhinweise

[1] Jahresbericht der amtlichen Lebensmittelüberwachung Freistaat Thüringen; www.thueringen.de/de/tllv/
[2] Berichte zur Lebensmittelsicherheit des BVL; www.bvl.bund.de
[3] Jahresberichte Nationaler Rückstandskontrollplan; www.bvl.bund.de
[4] Zoonosenberichterstattung des BfR; www.bfr.bund.de
Unternehmen